Asslema,

zu diesem Thema kann ich nur folgendes sagen:

"Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich und privat durch Unterricht, Ausübung, Gottesdienst und Beobachtung religiöser Bräuche zu bekunden."
(Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschrechte von 1948)

Beslama
Annabel