Hi Kerstin,

ich habe gerade genau das gleich Thema und habe dazu schon einiges hier im Forum platziert, wo du vielleicht auch noch mal nachgucken kannst (unter dem Thema Tunesischer Rechtsanwalt und Ausreisegenehmigung).
Ich habe mich inzwischen auch mit einem tunesischen Anwalt, der auch in Deutschland niedergelassen ist, in Verbindung gesetzt. Mein derzeitiger Wissensstand ist, dass Du beides (Scheidungsurteil und Sorgerechtsbeschluß) in Tunesien anerkennen lassen mußt. Hierzu muß ein entsprechender Antrag bei einem tunesischen Gericht gestellt werden. Ich denke, auch Du müßtest den gleichen Weg gehen. Allerdings bekam ich auch den Hinweis hier im Forum, dass auch ein in Tunesien anerkanntes Sorgerechtsurteil nicht von der Ausreisegenehmigung befreit, da das Sorgerecht in Tunesien nicht das Aufenthaltsbestimmungrecht des Vaters berührt. Das tunesische Konsulat hat mir allerdings telefonisch erklärt, dass dem nicht so sei. Da ich derzeit noch die Frist abwarte, dass mein Sorgerechtsurteil rechtskräftig wird, habe ich dies aber noch nicht mit dem Anwalt besprochen.
Falls Du nochmals an unterschiedlichen Ecken nachforschst, würde mich interessieren, welche Auskünfte Du bekommst...

Viele Grüße
Rym