Salam Pina

 Antwort auf:
Wenn jemand beispielsweise aufgrund einer Reise keinen Ramadan machen kann, wann holt er den nach? Ist das vorgeschrieben oder kann man das selber bestimmen?




Wer aufgrund eines akzeptablen, aber nicht dauerhaften Zustands einen Tag im Ramadân nicht gefastet hat, muß diesen Tag nachfasten, wenn der Zustand aufgehoben ist. Allâh sagt:

(Al-Baqarah:185) „Wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, [der soll] eine [gleiche] Anzahl von anderen Tagen [fasten]."


Dabei ist es keine Pflicht, die nachzufastenden Tage sobald wie möglich nachzuholen.

Â’ischah(r) sagte:

„Manchmal mußte ich Fastentage vom Ramadân nachholen und ich habe es nicht eher geschafft als bis zum nächsten Schawwâl (der Monat vor dem Ramadân)."
(Al-Bukhâri, Muslim)

Trotz allem ist der Muslim im Allgemeinen dazu angehalten, gute Taten nicht unnötig hinauszuzögern.

Allâh sagt:


Und wetteifert nach der Vergebung eures Herrn und nach einem Garten, dessen Breite der von Himmel und Erde entspricht, der für die Gottesfürchtigen vorbereitet ist." (Âl-´Imrân:133)
„sie sind es, die sich bei guten Werken beeilen und ihnen darin voraus sind."

(Al-Mu’minûn:61)

Abgesehen davon sollte jeder Muslim sich wünschen, daß er Allâh gegenübertritt ohne Verpflichtungen aus dem Diesseits noch offen zu haben.

Ebenso ist es keine Verpflichtung, die Tage direkt nacheinander zu fasten. Allâh sagt:
(Al-Baqarah:185)
Wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, [der soll] eine [gleiche] Anzahl von anderen Tagen [fasten]."

Und Ibn ´Abbâs( r) kommentierte diesen Vers wie folgt: „Es gibt nichts dagegen einzuwenden, wenn jemand [die nachzufastenden Tage] aufteilt."

Die Gelehrten des Islam sind einer Meinung, daß der, der nicht zu fasten vermag, für jeden verpaßten Tag einen Armen speisen sollte und daß zu seinen Lebzeiten kein anderer an seiner Stellen das Fasten übernehmen kann. Wenn jedoch jemand stirbt und noch Fastentage nachzuholen hat – seien sie vom Ramadân oder aufgrund eines Schwures -, so muß sein Wali( Sohn, Tocher usw) diese Tage an seiner Stelle nachfasten

Der Gesandte Allâhs(s.a.w) sagte: „
Wenn jemand stirbt mit einem Fasten, das nicht erfüllt wurde, muß sein Wali für ihn fasten ." (Al-Bukhâri, Muslim) 


Er soll nur darauf achten, dass er islamische Feieretage nicht fastet. 3 tag der Aid al Iftar und die 3 Tage des Opferfest.

Schöne Grüsse

Last edited by mouwahid; 10/10/2007 03:28.