Es geht nicht ums Herholen, sondern alleine um das grundgesetzlich garantierte Recht, daß ein verehelichtes Paar, von denen mindestens ein Teil Deutsche(r) ist, zusammenleben kann, und das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Der einzige Hinderungsgrund wäre der, daß man dem in Deutschland lebenden Partner ein Leben in dem anderen Land zumuten könnte, doch das ist bei deutschen Staatsbürgern, die in Deutschland leben (und das ist bei Sozialhilfeempfänger ja neuerdings zwingende Voraussetzung, Florida-Rolf sei Dank), ausgeschlossen, da man einen Deutschen nicht zur Ausreise aus Deutschland zwingen kann, auch nicht für die Ehe <g>.

Alles andere wäre auch nicht zu rechtfertigen, denn wer ärmer ist, muß schon früher sterben, da kann man es ihm wenigstens zubilligen, nicht auch noch später heiraten zu müssen. :-)