...Und super Einstellung, man ist berechtigt!...

Es ist keine Einstellung, sondern, noch einmal, ein gesetzlicher Anspruch, unabhängig davon, ob man den begrüßt oder ablehnt. Gesetze sind (im Idealfall) objektiv zu verstehen und frei von allem, was jemand, der sie liest, persönlich über ihre Auslegung denkt. Ein Anspruch ist übrigens ein Gegensatz zur Pflicht - wer Ansprüche ablehnt, kann dies ebenso mit gesetzlichen Pflichten tun und z.B. seine Kinder nicht zur Schule schicken oder die Zahlung von Steuern verweigern. Beides sind lediglich zwei Seiten derselben Münze.

...Der genau definierte Fall ist nicht der Urlaub in Tunesien! Oder könntest du mir mal den Gesetzestext zeigen...

Ich habe das nie behauptet, und ein Urlaubsgesuch eines Sozialhilfeempfängers wird auch, wenn dieser nicht besondere Gründe vorweisen kann, abgelehnt. Der Hebel ist hier, daß er dann der Vermittlung nicht jederzeit zur Verfügung steht, falls er dennoch Urlaub macht, kann eine Kürzung der Leistungen stattfinden - also genau das Gegenteil der Stammtischparole vom "Urlaub auf Staatskosten".
Auch Sozialhilfeempfänger haben übrigens unter bestimmten Voraussetzungen das RECHT auf ein Sparguthaben, das sie nicht für ihren Lebensunterhalt verwenden müssen, das ist zwar nur sehr gering, doch für einen Urlaub im Billigland Tunesien reicht das aus. Es hilft nichts, über vermeintliche "Schmarotzer" herzuziehen, ich empfehle Dir ein Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten oder dem politischen Führer Deines Wahlkreises (denn Du mußt es bewirken, daß das Gesetz geändert wird), nur dann wäre Deine Entrüstung ernst- und glaubhaft und nicht nur ein sprachliches und rohes Mittel zur Darstellung individueller Unzufriedenheit.

Oh - da fällt mir gerade noch zum Thema ein: auch das Flugbenzin zählt zu den vom Staat subventionierten Leistungen (Dieselbenzin übrigens auch, beides durch Steueranomalien), das ist sicherlich etwas, das alle "ich kriege/fordere nichts" - Anhänger gerne hören werden. :-)