Wortlaut der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam lautet bezüglich der Religionsfreiheit wie folgt:

Artikel 10

„ Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren.“

Artikel 18

„ a) Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Sicherheit, auf Sicherheit seiner Religion, seiner Angehörigen, seiner Ehre und seines Eigentums.“

Die Kairoer Erklärung stellt alle Bestimmungen unter dem Vorbehalt der Scharia und gewährt Muslimen nicht die Freiheit, ihre Religion zu wechseln oder aufzugeben.

Auszug aus "Gewissenund Freiheit" Nr361991