Hallo,
kurz antworte ich dir auf deine Fragen, wobei ich dir bei diesen Fragen immer einen Anwalt empfehle, der dir diesen Ehevertrag vorbereitet um ganz sicher zu sein.

- das Ausreiserecht für die Frau, das ich festschreiben möchte, da sich die Gesetze ändern können!!!!!!!!!!

Du als Deutsche Staatsbürgerin kannst immer das land verlassen, was willst du da noch in einem Ehevertrag festschreiben?

- das Ausreiserecht für die Kinder, wenn möglich

Der Vater muss der Ausreise der Kinder immer zustimmen und es unterschreiben, hier nützt ein Ehevertrag gar nichts.


- das Festschreiben einer mitgebrachten Geldsumme, die in den Hausbau dieses Jahr einfliesst sowie weitere Geldsummen, die evtl später dazukommen (nur für den Fall der Scheidung, da das Güterrecht bedeutet, das alles eingeflossene verschwunden bleiben würde).

Hier solltest du einen Anwalt befragen, der sich mit dem Internationalen und Tunesischen Recht auskennt.


Wie ist das mit dem Versorgungsausgleich, falls wir hier nie oder nur kurz wohnen?
Wir heiraten und wohnen dort, wollen aber manchmal im Sommer einen Monat hier sein.

Versorgungsausgleich gibt es nur wenn man in Deutschland wohnhaft ist und sich trennt.

Claudia