Hallo,

ich schrieb dir ja bereits auf deine Fragen eine Antwort und kann dir auch jetzt nur wieder empfehlen, dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Was die Ausreise der Kinder betrieft, kann ich dir nur sagen, dass man immer ein aktuelles beglaubigtes Papier welches der Vater unterschrieben hat, benötigt.
Was im Ehevertrag steht, gilt z.B. nach einer Scheidung nicht mehr und auch dann brauchst du die Ausreisebestätigung des Vaters, für die Kinder.

Es standen schon viele Mütter mit Ihren Kindern am Flughafen und sie mussten sich die Unterlagen faxen lassen vom Vater, wenn z.B. das Papier zu alt war, oder wenn man dies vergessen hatte.

Vielleicht haben ja die anderen Mitglieder andere Erfahrung gemacht, dann würde ich mich freuen wenn sie dir diese hier schildern.
Oder andere Tipps oder Ratschläge geben könnten.

Claudia