da im falle einer scheidung immer aktuell und zum Wohle des Kindes entschieden wird, kann man in einem Ehevertrag keine Kinder unterbringen.
Um ausreisen zu können mit Kind, benötigt man in jedem Falle den Zettel des Vaters (oder eines männlichen tunesischen Familienmitglieds, zB. Opa) mit der Erlaubnis, daß das Kind das Land verlassen darf.


Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen.
*Khalil Gibran*