Ja bitte, such!

Herabsetzung des Alters bei der Wählbarkeit setzt ja nicht gleichzeitig der Ablauf der Minderjährigkeit herunter.

Begleitetes Fahren ab 17 Jahen macht hier in Deutschland auch keinen Volljährig

Suuuuuuuuuuuche Claudia, danke!
Simla