ich gehe mal davon aus, dass du nicht die EINreise sondern die AUSreise aus Tunesien meinst... dann:

erst lesen, dann fragen....

ein paar Beiträger früher, in genau diesem Thema hier steht:
 Original geschrieben von: Simla

Kinder tunesischer Väter benötigen IMMER bei der Ausreise die Erlaubnis des Vaters.
Dies kann NICHT abgetreten werden, übertragen, verzichtet, auf Dauer ausgesprochen oder auf Dritte übertragen werden oder oder oder. Das DEUTSCHE Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht/Ruhensanordnung ist in Tunesien NICHT anerkannt!!
Lediglich das tunesische Aufenthaltsbestimmungsrecht befreit von dieser Ausreisegenehmigung. Diese erhält man jedoch nur, wenn man in Tunesien nachweislich lebt und arbeitet.
Wohnen beide Eltern in Tunesien, ist es jedoch als Europäerin SEHR schwer das tun. Sorgerecht überhaupt zu bekommen. Auch wenn das Kind ausschliesslich bei der Mutter lebt.
LG Simla


das beantwortet die Frage (zur AUSreise) also sogar für das deutsche UND das tunesische Sorgerecht. welches du meinst hast du ja nicht dazugeschrieben.


allerdings ist das jetzt vielleicht völlig an deiner Frage vorbei? du schreibst ja "bei der Einreise".. also die Einreise nach Tunesien? dafür bräuchte man dann wohl mindestens einen Ausweis oder sowas? ich glaube nicht dass für den Ausweis ein Gerichtsurteil Ersatz sein kann


...langsam frag ich mich wirklich was denn die Frage war... "Gerichtsurteil" statt Ausweis/Pass zur Einreise? oder ging es doch um die Ausreise? hmmmmmm


primus in orbe deos fecit timor

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