...Es sei völlig unsinnig eine Bestimmung bzw Ermächtigung in einen Ehevertrag einzufügen, dass die Mutter jeder Zeit OHNE Erlaubniss des Vaters bzw gegen seinen Willen ausreisen darf. Es wäre so, dass aus Erfahrungen in dem Gebiet zeigt, dass der tunesische Zoll immer auf seiten des Vaters stünde, und einen "deutschen Vertrag" direkt in tunesien im Ernstfall sowieso nicht annerkennen würden. Das würde nur auf deutschen Boden durchsetzbar sein. Kinder die nicht mehr zurück nach Deutshcland gelassen werden wollen sind auf einmal unauffindbar und es wäre wirklich,so traurig es klingt, reine glückssache falls eine Mutter wieder an ihr Kind kommt.-bzw dann reines wohlwollen des Mannes. ..

Dies entspricht genau meiner persönlichen Einschätzung, die ich durch Kenntnis einiger entsprechender Fälle gewonnen habe. Ich halte es allerdings nicht für "unsinnig" eine solche Klausel in einen Ehevertrag einzufügen, denn er bietet immerhin eine Chance, wenn man an den "richtigen" Beamten oder Richter gerät, so klein sie auch ist - ohne eine solche Klausel aber ist es völlig aussichtslos.
Zum einen besitzt der Vater ein Aufenthaltsbestimmungsrecht, auch ohne Sorgerecht (er kann z.B. festlegen, daß die Mutter in seiner Nähe wohnen muß, damit er jederzeit Zugang zu den Kindern hat, und wenn dies nicht gewährleistet ist, das Sorgerecht selbst anfechten), und zum anderen wird von nicht wenigen Richtern (und sogar von einigen Offiziellen im Justizministerium) das Primat des islamischen Rechts über das säkulare Recht betont (was durch eine Verfassungsklausel abgesichert ist), so daß selbst ein "international privatrechtlich anerkannter Vertrag" von tunesischen Gerichten für unvereinbar mit lokalem Recht erklärt werden kann (ein Vorbehalt, der durch internationale Übereinkunft gewährleistet wird). Dies scheint besonders oft bei erb- und familienrechtlichen Dingen zu unvorhersehbaren Urteilen zu führen. In diesem Falle ist der Spruch, daß man auf hoher See und vor Gericht nur in Gottes Hand ist, mehr als berechtigt...