Ausser
- die Eheschließung selber
- Morgengabe, Höhe und Zahlungsweise
- Rechte und Pflichten der Ehegatten, z.B. Wohnsitzbestimmung, Einehe, Berufstätigkeit der Ehefrau, Ausreisefreiheit der Ehefrau
- Güterstand (i.d.R. Gütertrennung)
- Voraussetzungen, unter denen die Ehefrau die Scheidung verlangen kann
kann doch auch ein Betrag angegeben werden, den die Frau in die Ehe miteinbringt...
oder ist es ratsam dies als später zu zahlende Morgengabe zu deklarieren, da man es ja sowieso nur bei Scheidung zurückverlangen möchte...
liebe grüsse