...Er hat aber ein Haus in TN, reicht das als Sicherung?...

Nein, denn dies ist ja keine Gewähr dafür, daß er nach kurzer Zeit bereits wieder "rückkehrwillig" ist, denn ein Haus ist ja auch nach Jahren noch da oder kann auch in Abwesenheit vermietet werden. Wesentlicher Punkt bei einem Touristenvisum ist ein deutlicher Hinweis darauf, daß derjenige wirklich nur für einen Besuch/Urlaub nach Deutschland fährt und danach wieder nach Tunesien zurückkommt (also z.B. eine langjährige feste Arbeitsstelle, eine eigene Firma oder ein Ehegatte, der im Lande bleibt).


Als Absicherung der Bonität wird es ebenfalls nicht reichen, denn eine Immobilie kann im Notfall nicht automatisch und schnell in "flüssiges" Geld verwandelt werden.

Selbst ein Bankguthaben in für tunesische Verhältnisse nennenswerter Höhe wird zumindest von der Deutschen Botschaft nicht automatisch anerkannt. Originalton: "5000 Dinar? Das ist nicht besonders viel, wenn wirklich etwas passieren sollte" - und, realistisch gesehen, es ist noch nicht einmal wirklich viel, wenn man z.B. 3 Monate lang zum Besuch in Deutschland weilt (der Antragsteller verpflichtet sich ja keineswegs, bei dem Einladenden zu wohnen oder sich auch nur zeitweise bei diesem aufzuhalten).

...Ist es von Vorteil wenn ich mit zur Botschaft gehe?...

Sicher, wenn es Dir darauf ankommt, daß er sich bei der Fahrt dorthin nicht langweilt - in die Botschaft hinein kommst Du dagegen nicht, denn es wird durch einen Aushang vo der Botschaft explizit darauf hingewiesen, daß bei einer Visumsbeantragung nur der Antragsteller selbst Zutritt hat.

...wofür dann das frühe Schlange stehen...

Weil der Termin für den Tag, doch nicht für eine bestimmte Uhrzeit gilt? :-)