...so dass er zumindest keien Einladung brauchte ...

Das ist korrekt, wenn er selbst über ein genügendes Vermögen verfügt, kann er es u.U. nachweisen, daß er nicht nur den Aufenthalt selbst finanzieren, sondern auch für eventuelle Notfälle eine Bürgschaft liefern kann. Daran werden aber hohe Ansprüche gestellt, das muß schon ein dickes Bankkonto und eine bezahlte Pauschalreisebuchung, etc. sein. :-)