halli hallo.

ich hätte mal eine frage und zwar fahr ich in den sommer ferien mti meiern freundin nach tunesien. da sie aber noch minderjährig ist habe ich mich ein bisschen schlau gemacht und auf der homepage des auswärtigen amts das hier gefunden:

"Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen."

was ist das denn jetzt genau und woher bekomm ich die beglaubigte vollmacht!?

oder ist es überhaupt notwendig wenn man eien pauschalreise macht soetwas zu besitztn!?

schonmal ganz vielen danl für euree hilfe

mfg josse