Ich weiss ja nicht, ob das in der Schweiz anders ist, aber soweit ich weiß wird einer Verpflichtungserklärung gleich zugestimmt, nachdem man Lohnzettel und Mietvertrag vorgelegt hat. Die Sache durchkalkuliert wird unter unter dem Strich ein ja oder nein steht.Nicht liquide = keine verpflichtungserklärung.

Die Versicherung legt man meines Wissens in er Botschaft und nicht in der zuständigen ABH vor. Und nimm es mir nicht übel, aber wenn ich wüsste du entscheidest über Glück und Unglück...