Nachtrag:

Wir haben auch so was Eidgenössisches. Die Garantieerklärung vom Bundesamt für Ausländerfragen (BFA). Da machen wir unten bei „Stellungnahme der zuständigen kantonalen oder kommunalen Amtsstelle“ ein Kreuz bei „Ja“ oder „Nein“. Bemerkung z.Bsp. „zu wenig finanzielle Mittel“.
Dieses Formular erhält der Besucher in seinem Heimatland bei der Botschaft.

Dann gibt es noch das Formular Verpflichtung vom Amt für Migration. Das ist dieses, wo auch detailliertere Fragen im Anhang sind („Wo/wann haben Sie sich kennengelernt?“ etc.). Dieses kann man auch alleine bei uns abgeben, aber es geben eigentlich immer alle die Garantieerklärung der Botschaft und die Verpflichtungserklärung mit dem ganzen Anhang ab.

@ arms
Das Amt für Migration hiess früher "Fremdenpolizei". Neben dem erstellen von Niederlassungsausweisen etc. bearbeiten sie auch Verpflichtungen, entscheiden und wissen/geben Bescheid über Ausländerfragen.

LG