Falls jemand wissen möchte, was hier in der Schweiz gefragt wird, hier ein Brief (Anhang der Verpflichtung) vom Amt für Migration:

„Wir haben vom Bundesamt für Migration (BFM) in Bern für oben genannte Person/en ein persönliches Einreisegesuch zur Abklärung erhalten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Touristen- und Besuchsaufenthalte nur für maximal drei Monate bewilligt werden können. Sollten Sie die oben genannten Person/en bei sich erwarten, bitten wir Sie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Antworten sind auf das Formular zu schreiben. Es sind alle Fragen zu beantworten bzw. die geforderten Unterlagen einzureichen. Nur vollständige Gesuche können bearbeitet werden.“

- Geben Sie Ihre (Gastgeber) genauen Personalien an: Name, Vorname, Geb. Datum, Nationalität.

- Welche Beziehungen bestehen zwischen Ihnen und der/den oben genannten Personen (verwandtschaftliche, andere) ?

- Falls keine verwandtschaftliche Beziehung besteht: Wo, wann und wie haben Sie Ihren Gast kennengelernt?

- War der Gast/waren die Gäste bereits früher einmal in der Schweiz (wann, wie lange) ?

- Wo leben Familienangehörige (Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister) Ihres Gastes (falls Familienangehörige Ihres Gastes in der Schweiz wohnen, benötigen wir deren Personalien, Adresse und Referenznummer des Aufenthaltskantons) ?

- Welcher Tätigkeit geht/gehen Ihr Gast/Ihre Gäste im Heimatland nach bzw. wo genau und in welcher Stellung ist/sind die Person/en beschäftigt?

- Aus welchen Gründen ist ein Besuchsaufenthalt vorgesehen? Bitte ausführlich begründen.

- Was wird Ihr Gast/werden Ihre Gäste nach der Rückkehr ins Heimatland machen?

- Sind Sie bereit, für Ihren Gast eine Garantieverpflichtung bis zum maximalen Betrag von CHF 20`000.- einzugehen?

Zudem benötigen wir von Ihnen die folgenden bezeichneten Unterlagen:

- schriftliche Rückreiseverpflichtung Ihres Gastes/Ihrer Gäste, wonach der Gast/die Gäste die Schweiz nach Ablauf des Besuchsaufenthaltes anstandslos und fristgerecht verlassen wird/werden (mit deutscher Übersetzung).

- Die beiliegende Verpflichtung ausgefüllt und durch die Gemeindekanzlei Ihrer Wohngemeinde bestätigt zurück.

Hier noch ein Link zum ganzen Ablauf:
http://www.migration.lu.ch/freiCss/index/bewilligungserteilung/besuchsaufenthalt.htm

LG Pina