Original geschrieben von: Karmoussa

wenn jemand aus eigenen mitteln hier studieren will, muss er ein guthaben auf einem sperrkonto der deutschen bank in höhe von 7200 € vorweisen können, da von 600 euro pro monat bedarf zur lebenshaltung ausgegangen wird. mehr kann pro monat von diesem konto auch nicht abgehoben werden. wenn jemand eine VE für ihn macht, muss er die selben einkommensnachweise wie für ein besuchsvisum beibringen.

Das ist bei jeder ABH anders. Würde daher einfach bei der eigenen unverbindlich anrufen und nachfragen wink
Meine ABH verlangt keine Sperrkonten! Möglichkeiten der Nachweise wie ein Stdium finanziert werden kann gibt es viele.........von dem her, anrufen!
LG Simla