Original geschrieben von: Jule1980
wir melden ihn ncht vorher beim Konsulat..ihr könnt ja geburtsurkunde mitnehmen und ihn in TN beim Rathaus anmelden. Probleme gibt es ja wenn, dann nur bei der Ausreise.
PN für dich


Hallo Jule, Du scheinst Dich ja gut auszukennen...
vielleicht kannst Dudas beantworten
was wäre, wenn
1. ich das K. in D zur Welt gebracht habe, wir aber zwei verschiedene NachNamen haben.Hat es dann den Namen des Vaters, wenn wir verheiratet sind (in Tun geheiratet?)

2. das Kind in Tunesien oder Im Konsulat nicht anmelden und dann ein und ausreisen wollen nach T?
Die wissen doch dann, dass es das Kind eines T ist und damit T.

Liebe Grüße, anchadia