Hallo Ihr Lieben,
nun bin ich schon seit einer ganzen Weile hier angemeldet und beobachte recht regelmäßig die Beiträge. Viele Info's konnte ich mir hier schon zusammen sammeln s11 Und ich find's echt toll hier. Erstmal ein fettes Lob und ein großes "Hallo" in die Runde s27
Nun habe ich aber mal selber eine klitzekleine Frage, die sicher schon mal irgendwo behandelt wurde, die ich jedoch nicht finde. Manchmal sieht man eben den Wald vor lauter Bäumen nicht.
EFZ ist klar, ab zur Botschaft und 30 € latzen. Internationale Geburtsurkunden gibt's, reichen also aus (warum eigentlich gleich "2"?) Scheidungsurteil auf jeden fall übersetzen lassen und mitnehmen, auch wenn das ja rein theoretisch mit dem EFZ erledigt sein sollte. aber nun gut. aber was ist mit der Meldebescheinigung? Gibt's die auch "international"? Oder gibt's nur die deutsche Version und man braucht eine Übersetzung/Beglaubigung? Und wie schimpft sich die genau?
Vorab erstmal schon vielen Dank ... und ich wünsche Euch noch einen wunderschönen Tag.
Mache mich jetzt mal auf zur Arbeit.
LG Andria


... immer mehr träume im herzen haben als die realität zerstören kann ...