Original geschrieben von: Gafsa1985
Hallo anchadia,
Ich habe dir mal was Kopiert Über die Einreise und Ausreisebestimmung....

Hinweise für Doppelstaater

Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).

Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.

Quelle Auswärtiges Amt-Tunesien

LG s27


Dankeschön Gafsa,
hätte ich aber selbst auch mal vorher entdecken können.
Stehe aber angesichts Deiner Worte auf dem Schlauch:
Dachte dann ist es wohl besser, das Kind nicht anzumelden,
da man ja dann auch keine Bescheinigung braucht.
Sorry, aber warum ist das dann Deiner M.nach noch riskanter?
(abgesehen davon, dass ja der "papa" einverstanden sein muss)?