Original geschrieben von: Jule1980
na ja ich verstehe es auch nicht so richtig....

Wenn das Kind einen deutschen Nachnamen hat und nicht beim Konsulat gemeldet ist, kann es doch immer als dt. Kind durchgehen. Zumindest wenn man allein reist, also ohne Mann. Reist du mit Mann ein, aber ohne wieder zurück, könnte das natürlich schon auffallen. Aber es ist auf alle Fälle im Fall einer Scheidung besser. Denn dann kannst du weiterhin nach Tun. reisen und evtl die Großeltern oder so besuchen, was man wenn das Kind einen arab. Namen hat bzw. gemeldet ist nicht kann, weil es dann ja die Erlaubnis des Vaters braucht.


Na ja, die Frage ist, ob ein gewiefter, religöser oder besitzergreifender Mann nicht doch genau dann noch den Spiess umdreht. Schließlich kann er jederzeit das Kind in Tunesien anmelden mit der Geburtsurkunde, die besagt, das es sein Kind ist. Damit bist Du dann in der Falle.
Ne, ich denke, wenn der Mann einverstnaden ist, dann ist das eine gute Sache bei bestehender Ehe, da man dann diesen Papierkram nicht hat:
reist Du alleine mit "deutschem" Kind, dann belangt Dich keiner und reist Du mit Deinem Mann (s.o.), dann kann er ja durch seine Anwesenheit signalisieren, dass er einverstanden ist!!!
Aber falls es zur trennung/Scheidung käme, was ja keiner hofft, ist auch die Frage, ob man dann überhaupt noch dort hin reisen sollte!?
Liebe Jule, hast Du deins denn jetzt gemeldet beim tun Konsulat?
LG, anchadia