Am Jahresende, also beim Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuerjahresausglich ist es sowieso egal, welche Lohnsteuerklasse man das Jahr über hatte. Als Ehepaar wird dann alles über Splitting 4/4 gerechnet. Bei LSTklasse 5 kann man dann sogar leicht zu einer Nachzahlung kommen.

LG
Inge