...in Tunesien NIE das Recht auf ihr Kind und ist IMMER auf ihren Mann bzw. ExMann angewiesen. Dies ist Fakt, egal ob nun
gemeldet oder nicht!...

Nein, das trifft so nicht ganz zu - auch einer geschiedenen Nicht-Tunesierin wird meist das Sorgerecht für ein Kind zugesprochen, wenn sie in Tunesien lebt und einen guten Lebenswandel führt. Das tunesische Sorgerecht ist natürlich nicht dasselbe, wie das deutsche.
Zudem hängt es auch davn ab, wie lange sie schon in Tunesien gelebt hat - denn dann sie dort u.U. die Einbürgerung beantragen (allerdings unter Abgabe ihrer deutschen Staatsangehörigkeit).

Für eine nicht in Tunesien lebende Nicht-Tunesierin ist allerdings das von Dir gesagte korrekt.