Antwort auf:
Es gibt (noch) KEINE Meldepflicht bei einem deutschen Konsulat für im Ausland lebende Deutsche

Bei Geburten Schon !!!

Original geschrieben von: Frogger
...Nein, die Deutsche kann auf vorherigen Antrag beibehalten werden...

Das ist nicht richtig - die Beibehaltung KANN gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen,

....ich schrieb ja, AUF ANTRAG !


@Frogger: Les doch mal die Beiträge richtig und erkundige Dich genau, dann machts auch mehr Spass!
LG Simla