...Bei Geburten Schon...

Womöglich, weil dadurch eventuell staatliche Leistungen oder existenzrelevante Verwaltungsakte begründet werden (z.B. Bestimmung der Staatszugehörigkeit)? In diesem Falle müßten dann eigentlich alle Personenstandsveränderungen im Ausland meldepflichtig sein (auch die Heirat).