Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Frogger

Nun kann allerdings auch das Mäxchen zum Deutschen werden - er muß lediglich in den öffentlichen Dienst in Deutschland oder in die Bundeswehr eintreten, weil die Tätigkeit für eine staatliche Entität eines anderen Landes Tunesien so ärgert, daß sie demjenigen die tunesische Staatsbürgerschaft aberkennen können.

Schön wärs. NO CHANCE !

Original geschrieben von: Frogger

Anerkennung einer Doppelstaatlichkeit in Deutschland geschieht übrigens nicht aus Multikulti-Gründen, sondern weil sie Deutschland aufgezwungen wird, und zwar dadurch, daß ein anderer Staat seine Staatsbürger simpel und einfach nicht aus der Staatsbürgerschaft entläßt

Also grundsätzlich sollte man unterscheiden, ob man doppelte Staatsangehörigkeiten durch Geburt erwirbt oder durch Einbürgerung!!!
Denn die doppelte Staatsangehörigkeit ab Geburt existiert schon seit Ewigkeiten. Lediglich bei Einbürgerung wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert.
Hat also unsere Kinder nie betroffen!
LG Simla


Hi, das stimmt,
Kinder mußten früher dann allerdings mit 18 Jahren entscheiden, welche der beiden Staatsangehörigkeiten sie jetzt wollen.
Das ist seit 2008/2009 nicht mehr so, man kann jetzt in D beantragen, sowohl D als auch z.B. Tunesier zu sein.
d,h, man muss es vorher beantragen und ca 300Euro bezahlen (weiss nicht, ob das für Kinder und Jugendliche auch gilt).
So kann auch eine Deutsche, die über 5 Jahre in T lebt gleichzeitug die dt und die tun. SBS haben!!!
Falls was nicht stimmt, bitte korrigueren...
LG, anchadia
Auch