Ich kopier mal kurz relevante Sache hier rein:

Beispiel 3 (Gleitzonenbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung):
In der Hauptbeschäftigung wird ein Entgelt in Höhe von 600 EUR erzielt. In einer Zweitbeschäftigung beträgt der Verdienst 300 EUR. Die Zweitbeschäftigung ist versicherungsfrei, da die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR nicht überschritten wird (die erste geringfügige Zweitbeschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist immer versicherungsfrei). Für die Hauptbeschäftigung ist die Gleitzonenregelung anzuwenden. Die Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung zahlt seine "ganz normalen" Beitragsanteile zur Sozialversicherung. Für den Arbeitnehmer wird der Beitragsberechnung eine beitragspflichtige Einnahme von 519,90 EUR (600 x 1.4005 - 320.40) zugrunde gelegt, aus der sein Beitragsanteil ermittelt wird. Diese Rechnung sieht beispielsweise bei den Beiträgen zur Rentenversicherung wie folgt aus:
Arbeitgeberanteil: 600 x 19.5% / 2 = 58.50 EUR
Arbeitnehmeranteil: 519,90 x 19.5% = 42,88 EUR


Was meinst Du mit 2400,- €, wenn sie als Angestellte normal 2.400,- € verdient kann sie die Lst 3 haben und er sucht sich einen Job über 400,- € bei Lst 5 und einen Job unter 400,- € bei einem anderen AG steuerfrei. Ist ganz legal. Ich wiederhole: Es dürfen keine 2 Minijobs sein.