Original geschrieben von: fritzi
Antwort auf:
"Von der Möglichkeit zur Ausstellung unechter Jahres- oder auch Mehrjahresvisa kann auf Antrag und nach sorgfältiger Einzelfallprüfung Gebrauch gemacht werden."


Quelle: http://www.familienvisum.de/Visum/Dokumente/Visahandbuch_Bonafide.pdf

so ein jahresvisum kann es wohl bei vorliegender bona-fide-eigenschaft geben.

in diesem pdf steht unter anderem, für die bona-fide eigenschaft kommen in frage:

Antwort auf:
"Familienangehörige von Deutschen bzw. von Angehörigen der EU/ EWRStaaten, wobei bezüglich der Frage, wer in diesem Rahmen als Familienangehöriger qualifiziert werden kann, ein besonders strenger Maßstab anzulegen ist."



im "normalfall" gilt aber wohl eher simlas kommentar, dass für jeden besuch ein extra visum beantragt werden muss smile

Hallo Fritzi,
wieso sollte man einem Tunesier mit dt. Ehegatten ein Dauervisum austellen? Wenn der dt. Ehegatte in D lebt und der TNehegatte in TN ist keine eheliche Lebensgemeinschaft gegeben und man geht davon aus, dass sie getrennt lebend sind.
LG Simla