Original geschrieben von: anchadia


Was ist due Folge dann, dass man davon ausgeht?

UND: was meintest DU mit dem Satz in Klammer zu Yasmin, dass eheliche Lebensgemeinschaft im Ausland zugemutet wird???

Bei FZF zu dt.Ehegatten wird i.d.R. kein Lebensunterhalt geprüft. Jedoch gibt es auch da eine Regelausnahme.
(Wenn zugemutet werden kann, dass die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kommt insbesondere bei Doppelstaatern in Bezug auf den Staat in Betracht, dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen)

Bei meiner ABH wären 900-1000 Euro zu wenig.
LG Simla

Also, wollte nur sicher sein, es richtig zu verstehen, da DU ja in einem Satz 2mal zugemutet schreibst, klingt es so miß- bzw. unverständlich:
Bedeutet dass, es wird "bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen"
davon ausgegangen, dass man ihnen ein Leben im Ausland mit dem Ehegatten weiterhin zumuten kann?
Wie ist das denn, will die ALB dann in jedem Fall nachgewiesen bekommen, dass man über 1000euro verdient?
LG anchadia