Ich muß die hier geäußerte Kritik teilen - jeder Tunesier weiß sehr genau in allen Militär-Angelegenheiten Bescheid. Tunesien verfügt zudem über sehr liberale Rück-und Freistellungsmöglichkeiten. Jeder, der sich um die Einberufung "gedrückt" hatte, weiß genau, daß er früher oder später "zwangsweise abgeholt" wird. Übrigens kann in schweren Fällen (Desertion = Verlassen ohne Erlaubnis) auch eine Gefängnistrafe von 1 Monat-1 Jahr verhängt werden.

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Der "Nationale Dienst" für Tunesien wird in der Verfassung geregelt und betrifft jeden Staatsbürger ab dem 20. Lebensjahr (Frauen auf freiwilliger Basis). Der Dienst dient der Wahrung der Souveränität und Unabhängigkeit des Heimatlandes und der Sicherstellung des und aktiven Arbeit für den Frieden. Der Beitrag zur Verteidigung des Heimatlandes ist eine "Heilige Pflicht".

Jeder 18jährige Mann muß sich bei der örtlichen Behörde für den Dienst registrieren lassen. Ab dem 20.Lebensjahr erhält er dann eine Einberufung zum Dienst, auf seinen Wunsch hin kann er den Dienst auch schon ab dem 18.Lebensjahr ableisten.


Die Dauer des Dienstes beträgt 12 Monate und ist abzuleisten:

a) Als Soldat

b) Personen, die selbständig sind oder einen Firma leiten oder Staatsangestellte sind, können wählen, ob sie eine 21tägige Grundausbildung leisten ODER 21 Sonntage von jeweils 05:00-21:00 am Training in der nächstgelegenen Kaserne teilnehmen wollen, danach sind für die Freistellung von der weiteren Dienstzeit monatlich zu zahlen:

30%, wenn man das 1-2fache des Mindestgehaltes verdient
40%, wenn man das 3-4fache des Mindestgehaltes verdient
50%, wenn man mehr als das 4fache des Mindestgehaltes verdient

Erfolgt die Zahlung nicht, muß die Person die restliche Dienstzeit in eier Kaserne ableisten.

A) Vom Dienst freigestellt werden kann:

1) Wer medizinisch dazu ungeeignet ist, Wehrdienst zu leisten
2) Wer in seiner Familie einen oder mehrere der folgenden Personen alleine finanziell versorgt:
- eigene, legitime Kinder
- Ehefrau, mit der er mehr als 2 Jahre verheiratet ist
- Vater über 65 oder zu mehr als 60% schwerbeschädigt
- behinderte Schwester oder Bruder
3) Wer über 28 Jahre alt ist und sich legal in einem anderen Land aufhält und dort arbeitet
4) Wer über 35 Jahre alt ist

B) Vom Dienst für ein Jahr zurückgestellt werden kann, wer:

1) Einen Vater hat, der zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann
2) eine unverheiratete Schwester hat, die er zur Zeit finanziell vorsorgt
3) eine verwitwete oder geschiedenen Mutter hat, die er zur Zeit finanziell vorsorgt
4) einen Bruder unter 20 hat, der die Schule besucht, den er zur Zeit finanziell vorsorgt
5) für mehrere Kinder unter 20 veantwortlich ist, die er zur Zeit finanziell vorsorgt
6) selbst studiert, außer in Abendkursen oder bei Unterbrechung des Studiums
7) einen Bruder hat, der zur Zeit Dienst leistet

Tunesier mit einer doppelten Staastbürgerschaft von Algerien oder der Türkei können ihren Wehrdienst auch in dem jeweiligen Land ableisten.

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(Zitat aus dem TunisPro-Forum)