Hallo Yasmin

Zur Nebenbeschäftigung:

Dies ist sogar gesetzlich erlaubt (also der Arbeitgeber kann es dir nicht verbieten), WENN die (hauptsächliche) Aufgabenerfüllung nicht nachteilig beeinflusst wird. Die Ausübung einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung bedarf einer Bewilligung durch den Arbeitgeber. Die Bewilligung darf nur verweigert werden, wenn:

a. Haupt- und Nebenbeschäftigung mehr als ein Vollpensum ergeben;

b. die Nebenbeschäftigung die Aufgabenerfüllung beeinträchtigt;

c. die Nebenbeschäftigung den Arbeitgeber direkt konkurrenziert.

Zuständig für die Ablehnung der Bewilligung und den Erlass von allfälligen Auflagen ist der Arbeitgeber.

…So ist es bei uns (Personalrecht/Zivilgesetzbuch). Da ich annehme, dass deine Ausbildung 100% umfasst, kann zwar eine Ablehnung erfolgen (siehe Punkt a), aber ich würde es trotzdem versuchen…

LG aus der CH