Original geschrieben von: Simla

Wird eine Vaterschaftsanerkennung gemacht, wird dies automatisch dem Geburtsstandesamtes des Kindes mitgeteilt.
Also einfach eine internationale Geburtsurkunde mit zum Konsulat nehmen und dann gibts auch ne Freistellung.
LG Simla



An anderer Stelle hatte ich hier gelesen dass die Karte 2 Jahre gültig ist.

Ist das in o.g. Fall dann auch so, oder gibt es die auch quasi in "unbefristet"?

(Zumindest solange sich der Vater seinen regelmäßigen Aufenthalt in D hat, und nicht nach TN zurück geht)