Original geschrieben von: Simla

Wird eine Vaterschaftsanerkennung gemacht, wird dies automatisch dem Geburtsstandesamtes des Kindes mitgeteilt.
Also einfach eine internationale Geburtsurkunde mit zum Konsulat nehmen und dann gibts auch ne Freistellung.
LG Simla


nun ja aber dann wäre das kind beim konsulat gemeldet oder? ..



Last edited by Emotionless; 14/06/2009 13:36.