Hallo Sharaz und Feris!

Ich bin in Deutschland angestellt und zahle in Deutschland Steuern. Auch für meine Zeit in Tunesien bekomme ich das Gehalt in Deutschland. Ich habe keine "carte de séjour" und daher meinen Wohnsitz in Deutschland. Meine Entsendung ist jeweils immer kürzer als 3 Monate. Ein Wohnsitz in Tunesien hätte auch den Nachteil, das ich keine bezahlten Flüge und keine Spesen bekommen würde.

Bei einer "normalen" Firma wird der Arbeitslohn (sofern der Aufenthalt in Tunesien mehr als 183 Tage im Kalenderjahr beträgt) von der Steuer freigestellt und entsprechend auf der Steuerkarte bescheinigt. Mein Arbeitgeber macht das nicht und ich zahle volle Steuern in Deutschland. Daher kann ich mir die Steuern nur über den Jahresausgleich wiederholen.

Auf jeden Fall ist für beide Fälle jedoch der Nachweis notwendig, das entweder der tunesische Staat auf eine Besteuerung verzichtet oder in Tunesien Steuern gezahlt worden sind. Meine Steuererklärung in Tunesien ist auf dem normalen arabischen Formular erstellt worden und von meinem Finanzamt wird dieses Formular nicht ohne Übersetzung anerkannt. Das Formular besteht aus 10 eng beschriebenen Seiten und eine Übersetzung hier in Deutschland kostet wahrscheinlich mehr als ich an Steuern zurückbekommen würde (die Kosten der Übersetzung werden weder vom Finanzamt getragen, noch kann man sie als Werbungskosten absetzen).

Den Aufenthalt von mehr 183 Tagen in Tunesien kann ich problemlos durch die Ein- und Ausreisestempel in meinem Reisepass nachweisen.