Auch in der EU gilt eine solche Regelung (auch bei der Verpflichtungserklärung: Einkommen muß über dem Sozialhilfesatz für die Person plus Eingeladenen liegen) - und übrigens auch in Tunesien (warum muß man wohl bei einer Carte Sejour eine bestimmte monatliche Geldmenge nachweisen), usw. usw.
Kann man den vorher schon ausrechnen ???