...so ein Besucher hat doch eine vERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG und der Verantwortlich wird dann doch bestimmt polizeilich verpflichtet, sonst hätte diese Erklärung doch gar keinen SInn...

Na, der Einlader hat sich doch nicht gegenüber seinem Besucher verpflichtet, sondern lediglich gegenüber dem deutschen Staat, daß er STAATLICHE Aufwendungen, die die Person eventuell verursacht, ausgleicht.

Der Einlader ist jedoch keineswegs dazu verpflichtet, für die Aufwendungen des Besuchers aufzukommen - genau aus diesem Grund muß ja ein Tourist bei der Einreise nach Deutschland auch entsprechende Barmittel (ca. 50€/Tag, genug für Hotel und Mahlzeit) und ein Rückflugticket nachweisen (das wird meist im Heimatland schon sicherheitshalber bei der Ausreise übergeprüft), um im Notfall von seinem Gastgeber unabhängig zu sein.