...wieso schriebsgt Du denn gestern (davor) das Gegenteil, wenn DU jetzt schreibst, es gibt keinen Zwangsumtausch?...

Das habe ich _niemals_ geschrieben. Mein Artikel erklärte nur, warum es einen Zwangsumtausch in einem Land gibt, wenn es ihn gibt.
Außerdem habe ich geschrieben, daß die EU bei der Einreise prüfen kann, ob derjenige über genügend Geld für seinen Aufenthalt verfügt (und warum das geprüft wird).

Was ich auch geschrieben habe, ist, daß mir aus Tunesien persönlich KEIN Zwangsumtausch bekannt ist (wenn es ihn denn gibt, dann sind das EINZELfälle für ganz bestimmte Personen).

Bekannt ist mir aber der FREIWILLIGE Umtausch, der pro Jahr nur bis zu einer bestimmten Höhe stattfinden darf und deshalb zur Kontrolle in den Paß eingetragen wird.

Diese Limits betragen für Touristen:

* maximal 4000 Dinar pro Jahr pro Erwachsenen
* maximal 2000 Dinar pro Jahr pro Kind unter 10 Jahren


Die deutsche Botschaft prüft natürlich NICHT, ob ein Umtausch stattgefunden hat, weil die Regelung, über eine bestimmte Geldmenge zur verfügen, bei der EINREISE in die EU erfüllt sein muß, nicht aber bei der Ausstellung eines Visums. Außerdem wird eine tunesische Bank erst dann einen Betrag wechseln, wenn der Betreffende bereits ein Visum und Flugpapiere vorweisen kann.

Ebenso:

Die deutsche Botschaft legt NICHT fest, daß für die Ausreise aus Tunesien oder die Einreise in die EU eine bestimmte Gluggesellschaft benutzt wird - dies ist eine Erfordernis des tunesischen Staates.
Es ist darüberhinaus NICHT verpflichtend, überhaupt ein Flugzeug zum Verlassen des tunesischen Staatsgebietes zu benutzen, man kann ebenso per Fähre nach Italien fahren (wenn man ein Schengen-Visum oder ein italienisches Durchreise-Visum hat) oder auf dem Landweg nach Algerien oder Libyen.

Man bekommt definitiv von tunesischen Behörden keine rechtsverbindliche Auskunft, denn ich habe noch keinen Tunesier getroffen, der gesagt hätte "das weiß ich nicht" - man wird insofern stets eine irgendeine Auskunft bekommen, ob der Betreffende dafür über Kenntnisse verfügt, oder nicht.

Für eine verbindliche (nicht rechtverbindliche...) Auskunft gibt es nur zwei Wege:
1) Man muß vorab denjenigen fragen, der letztendlich auch die Entscheidung trifft (z.B. den Zollchef, der an diesem Flughafen an diesem Tag zuständig ist). Und ich bezweifle sogar, daß diese Auskunft dann wirklich verbindlich ist.
2) Man verfügt über ein Dokument, das zeitnah vom Chef der zuständigen Behörde/Ministerium abgezeichnet (und legalisiert) wurde UND dessen Telefonnummer...