Ob Gerichtsverfahren oder nicht - in den meisten Fällen erhält die Mutter das Sorgerecht, und das heißt, aus islamischer Sicht, daß eine Nicht-Muslimin dann für die Erziehung der Kinder in gesellschaftlicher (Traditionen) und religiöser Sicht zuständig ist. Nur darum geht es, um nichts anderes.

Im übrigen erhält auch z.B. auch in Tunesien so gut wie immer die Mutter das Sorgerecht für die Kinder - nur, daß in diesem Falle die Mutter Muslimin ist UND sie in Tunesien lebt, womit die liniengetreue Erziehung, sowie der jederzeit mögliche Zugang des Vaters zum Kinde gewährleistet ist.

Deutschland ist übrigens aktiv dabei, die "Verhältnisse" im Sinne von ausländischen Vätern zu verbessern, in dem der Vater zunehmend Rechte erhält, wie z.B. Aufenthaltsgenehmigung, Abschiebungsaussetzung, etc.