Original geschrieben von: Frogger

Falls der Reisende beim Buchen nicht ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht wurde, daß diese Unterkunft nicht existiert, sollten m.E. Erstattungsansprüche möglich sein.

Der Reisende hat gar keine Unterkunft gebucht, was will man da erstattet haben wollen? Und wie schon geschrieben, wenn auch der Pass-Hinweis nicht mündlich kam, was eh nicht nachzuweisen ist, so steht es schwarz auf weiss auf den Reiseunterlagen. Und selbst beim e-Ticket erscheint das ganze.
LG Simla