Original geschrieben von: zasou
Vor drei Jahren wurde mein Mann am Frankfurter Flughafen angesprochen, ob er von mir eine Bescheinigung dabei hätte, dass er mit unserem Sohn ausreisen darf. Er durfte dann nicht durch die Kontrolle durch und musste mich holen, damit ich bestätigen konnte, dass er mit unserem Kind ausreisen darf.

Ich habe danach selbst ein Erlaubnisschreiben aufgesetzt und bei unserem Bürgerbüro beglaubigen lassen. Allerdings wurde mein Mann seitdem nie wieder nach so einer Bescheinigung gefragt am Flughafen.


Hallo Zasou, das wäre ja der Knüller, wenn die Polizei das so einrichten könnte, dass diese Bescheinigung bzw. Zustimmung seitens der Mutter, wenn der Vater alleine mit dem Kind ausreist, immer verlangt würde.
Das zweite wäre dann nur noch, dass sie, wie oben beschrieben bei den Anfangsbeiträgen, schon bei der Ausreise nach einer Beschenigung der Zustimmung seitens des Vaters zur Ausreise von Mutter und Kind aus Tunesien fragt, bzw. diese dann sich auch vorzeigen läßt...

Bleibt dann nur eine mysteriöse Frage:
wenn die Mutter diese Bescheinigung anfangs hat, die Eltern des Kindes sich dann aber aus irgendeinem Grund ...streiten und wenn dann der Vater diese seine Zustimmung widerruft, wäre dann nicht doch alles hinfällig?

Hat nicht der Vater, wenn das Kind erstmal in T ist und er es dort behalten möchte, immer leichtes Spiel? Oder gibt es gar keinen solchen erlaubten Widerruf der Zustimmung des Vaters?
Jetzt bin ich mal gespannt auf Eure Antworten!
L G anchadia s68