Original geschrieben von: Sajana
@Anchadia

mit dem 'Mumpitz' meinte ich, dass du für den deutschen Zoll angeblich eine 'Bescheinigung' des anderen Elternteils brauchst, dass du zu Urlaubszwecken ausreisen darfst - hier bei uns gilt das negativ-Prinzip es müßte explizit eine Ausreisesperre für das Kind vorliegen, beantragt vom anderen sorgeberechtigten Elternteil und genehmigt per deutschem richterlichem Beschluss! Die Hürden für das Verhängen einer solchen Ausreisesperre sind allerdings sehr hoch!

Bitte nicht verwechseln mit dem Prozedere, wenn die Frau aus Tunesien ausreisen will mit den Kids und dann die Erlaubnis des Mannes dazu braucht.


Ja danke Sajana, genau auf diesen himmelweiten Gegensatz habe ich angespielt! Nachdem was alles schon passiert ist in solchen Fällen (dt. Kind von arabischem Mann) müsste sich an der Gesetzeslage mal was ändern...aber Pustekuchenmerkel
lg, a