Original geschrieben von: mortizia

Hab mir sagen lassen, dass da jetzt richtig Strafe drauf steht, wenn man eine Einladung für jemanden macht und der geht dann nicht in seine Heimat zurück.

Hallo Mortizia,
das kann ich mir nur schwer vorstellen. Der Einladende haftet komplett für alle entstehendes Kosten (Abschiebung nach Tunsien ca. 5000 Euro).
Aber strafbar macht er sich nicht - denn er hat nichts "unrechtes" getan.
Man darf nicht vergessen, dass SEHR viele Habibis sich eine Verpflichtungserklärung von einem Mädel ausstellen lassen, aber nie die Absicht haben bei dieser auch aufzukreuzen! Oder oft nicht mal nach Deutschland wollen, sondern direkt nach Frankreich, Niederlande, Italien etc.
Dafür kann das Mädel jedoch nichts.
LG Simla