Hallo Lu,

lies mal hier, DASS hab ich ich dieses Jahr im August erhalten:

Ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 14.08.2009.
Auskünfte aus laufenden Visumanfragen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur an den Antragsteller erteilt werden. Sofern Sie beabsichtigen, im Namen von Herrn xxx eine förmliche Beschwerde (Remonstration) gegen die Ablehnung der Visumanfrage zu erheben, so bitte ich um Übermittlung einer entsprechenden Vollmacht des Reisenden, wobei eine Übersendung per Telefax genügt.

Herrn xxx bleibt es unbenommen, in eigenem Namen zu remonstrieren. In diesem Fall ist es stets hilfreich, weitere Unterlagen beizufügen, mit denen die Gründe, die zur Ablehnung des Antrages führten, ausgeräumt werden können.


Dass heisst also DU könntest genausogut für ihn remonstrieren, brauchst halt aber die "Vollmacht" von ihm!
Alles gute


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!