Original geschrieben von: Simla

Hallo Mortizia,
das kann ich mir nur schwer vorstellen. Der Einladende haftet komplett für alle entstehendes Kosten (Abschiebung nach Tunsien ca. 5000 Euro).
Aber strafbar macht er sich nicht - denn er hat nichts "unrechtes" getan.
Man darf nicht vergessen, dass SEHR viele Habibis sich eine Verpflichtungserklärung von einem Mädel ausstellen lassen, aber nie die Absicht haben bei dieser auch aufzukreuzen! Oder oft nicht mal nach Deutschland wollen, sondern direkt nach Frankreich, Niederlande, Italien etc.
Dafür kann das Mädel jedoch nichts.
LG Simla


Hey Simla,

meinte mit Strafe nicht strafbar machen, sondern die Kosten falls der Eingeladene nicht nach Hause zurückkehrt.

LG Morti