Original geschrieben von: PeppermintPatty
Ich hab mal ne Frage, bleibt die VE nach Ablehnung eigentlich gültig?

Oder muss man bei neuem Versuch ne neue machen?

Die gilt ja an sich ein halbes Jahr, und wenn man in dem Zeitraum es nochmal versucht, müsste doch die "alte" noch gehen, die ist ja quasi "unbenutzt" wink?



Hallo Pepp,

GENAU. Du musst immer für jeden Besuch eine neue machen. Dieses "halbe Jahr" gültigkeit gilt nur insofern...wenn du heute z.b. aufs Rathaus gehst und ihn aber erst für Mai 2010 einladen willst.
Also binnen 6 Monate kannst du ihn mit dieser VE einladen!

Ansonsten immer ne neue und immer 25,00 Öro!

PS: Hase hat im August dieses Jahr auch Remonstriert und "neue" Unterlagen eingereicht.
(Schreiben von der Mutter, Papiere der kl. "Videothek" die er hat, Beschwerdeschreiben..., eben alles, was vorher nicht dabei war) UND ES HAT TROTZDEM NICHTS GENÜTZT !!! + er hat wieder nen neuen Termin gebraucht !
Letzendlich wurde er von 2 Securitys links und rechts aus der Botschaft rausbefördert.

Last edited by Ta7funa; 19/11/2009 11:34.

Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!