Original geschrieben von: mortizia

der Einladende zu den Abschiebekosten auch noch eine Strafe zu zahlen habe, die gut und gerne um die 10.000 Euro liegen könne.

Hallo Morti,
hab ich noch nie gehört. Wie sollte denn der Strafbefehl lauten "Verdonnert zu 10.000 Euro wegen Gutgläubigkeit"????
Kann ich mir echt nicht vorstellen.....
LG Simla