Original geschrieben von: Suzann

Würde Frl. Y dann , wenn sie in der Botschaft anruft, Auskunft erhalten ob der Antrag genehmigt wurde oder nicht?
Was wäre, wenn sie dort mitteilt, das der Einzuladene ihr zukommen lies,das der Antrag abgelehnt wurde?
Ob die dann dort automatisch davon ausgehen, das das Visum anderweitig genutzt wird?
Sprich die grundvorraussetzungen der Einladung ja so nicht mehr stimmen?

Ob die Botschaft Daten von Dritten rausgibt? Datenschutz. Denn, ob der Besucher die Einladung bekommen hat, kann er seinen Gastgeber ja direkt fragen.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/15-WiderrufVerpfl.html
Alle erforderlichen Unterlagen werden zum Ausstellungszeitraum geprüft. Zu diesem muss die VE gültig sein. Die Botschaft kann nichts dafür, wenn das Visum zweckentfremdet wird. Die Kosten trägt der Verpflichtende.
Deshalb sollte man gut überlegen für wenn man die Hand ins Feuer legt.
LG Simla